Was tun im Trauerfall?
So groß die Verwirrung und der Schmerz des Verlustes in einem Trauerfall auch ist, es müssen in sehr kurzer Zeit viele wichtige Entscheidungen getroffen werden. Wir möchten Ihnen dabei helfen dies
zu bewältigen und stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung Tag und Nacht vertrauensvoll zur Seite.
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie umgehend den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen.
Benachrichtigen Sie dann das Bestattungsinstitut ihres Vertrauens. Es wird die nötigen ersten Schritte einleiten und Sie bei der Bewältigung der Trauer unterstützen. Anschließend stellen Sie bitte
die Heizung aus.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Pflege- oder Seniorenheim setzen Sie sich zuerst mit uns in Verbindung.
Zur Ausstellung der Sterbeurkunden benötigt der Standesbeamte einen Nachweis des Personenstandes des Verstorbenen. Hierzu dient das geführte Familienstammbuch. Existiert kein Stammbuch, müssen
folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Personalausweis oder Pass
- für Ledige: Geburtsurkunde mit der Nummer des Geburtsregisters
- für Verheiratete: Heiratsurkunde
- für Verwitwete: Sterbeurkunde des Ehepartners
- für Geschiedene: Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk
weitere Dokumente:
- Versicherungspolicen
- Krankenversicherungskarte
- aktuelle Rentenanpassungsmitteilungen
- Vollmachten und Verfügungen für den Todesfall (z.B. Willenserklärung zur Feuerbestattung)
- falls vorhanden das Grabdokument
Bei der Abwicklung aller Formalitäten oder der Beschaffung fehlender Urkunden sind wir Ihnen gerne behilflich.
24 Stunden für Sie im Einsatz: